Horst Seehofer und das Internet

Wenn aus Seehofers Heimat- und Innenministerium mal wieder einen Papier über die digitale Welt an die Öffentlichkeit kommt, ist es meistens auch ein neuer Grund, sich erneut einmal über das fast schon naive und vor allem kontrollsüchtige Bild Seehofers zum Internet aufzuregen. Wie jedes mal fordert Herr Seehofer in einem, wie immer, internen Dokument wie immer die Einschränkung der Anonymität im Internet und beweist, wie immer, dass er schlichtweg keine Ahnung vom Internet hat. Doch von vorn:

Herr Seehofers Heimatmuseum, pardon, Heimatministerium, hat sich, ziemlich kurzfristig sogar, in die Verhandlungen zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeschaltet, und will nun, dass alle Nutzer von „nummernunabhängigen interpersonellen Telekommunikationsdiensten“ vor der Nutzung ihren vollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum beim Dienst hinterlegen und verifizieren müssen. Für alle Otto Normalbürger, die das verständliche Problem des Nichtverstehens von Behördendeutsch haben: Hier nochmal in verständlich: Für sämtliche Messenger und Kommunikationsdienste im allgemeinen muss man sich in Zukunft mit dem Personalausweis oder per Ident-Verfahren verifizieren. Unter diese Regelung fallen alle Dienste, bei denen man nicht mit seiner Telefon- oder Handynummer registriert ist, also auch der Facebook Messenger, iMessage, oder E-Mail. Auf das erste Hören hin mag das nach einer guten Idee klingen, jedoch offenbaren sich nach etwas Nachdenken einige praktische und kritische Probleme:

Was sind denn eigentlich alles betroffen?

Neben den offensichtlichen Diensten, wie Messenger, iMessage und Skype sind natürlich auch andere nummernunabhängige Messenger, wie z.B. InGame-Chats, Foren, Supportchats, Direktnachrichten auf SocialMedia,…

Also prinzipiell alles.

Und was ist mit den Nummernabhängigen?

Auf den ersten Blick kurios mag das Wörtchen „nummernunabhängig“ wirken. Das ist aber gar nicht so abwegig, sondern verhindert lediglich eine doppelte Indentitätkontrolle, da ja spätestens bei der Aktivierung einer SIM-Karte die eigene Identität mithilde eines Personalausweises oder Passes bestätigt werden muss. Das heißt, dass bei den nummernbasierten Diensten bereits über die hinterlegte Rufnummer Rückschlüsse auf die Person gezogen werden können.

Was ist mit Kindern und Jugendlichen?

Gerade jetzt in der Corona-Kriese findet ein Großteil des Unterrichts online über Platformen statt, über die nummernunabhängig zwischen Personen kommuniziert werden kann, also voll unter den Vorstoß Seehofers fallen würden. Natürlich könnte man verlangen, dass auch diese Schüler sich dann mittels eines Persos oder Reisepasses verifizieren müssen. Jedoch ist ein Personalausweis oder Reisepass erst ab dem 16. Geburtstag verpflichtend, das heißt, ein nicht unerheblicher Teil der Schüler hat noch keines dieser Dokumente.

Außerdem würde sich so ein Internet der Erwachsenen bilden, was zwar auf den ersten gedanken hin gut erscheinen mag, allerdings finden sich im Internet auch viele Hilfsangebote für Kinder, die sie mit einer solchen Regelung nicht mehr oder nur noch begrenzt wahrnehmen könnten.

Auch stellen Messenger, wie WhatsApp für viele Kinder und Jugendliche eine beliebte Möglichkeit der Kommunikation dar. Man kann schnell und kostengünstig sich mit seinen Freunden verabreden, mal kurz ne Frage zu den Matheaufgaben stellen, oder sich auch einfach nur unterhalten. Wir habe diese nützliche Technik, wozu also so gravierend einschränken?

Wie isses eigentlich mit dem Datenschutz?

In Deutschland, und Europa im allgemeinen, gelten teils sehr strenge Datenschutzgesetze, was ja erst einmal nichts schlechtes ist, im Gegenteil. Jedoch scheint der Vorstoß Seehofers dem nicht so ganz zu folgen. Plötzlich sollen die Unternehmen, die bisher immer zur Datenminimierung angehalten waren, nun noch mehr Daten über ihre Nutzer bekommen, darunter durchaus kritische Daten, wie dem vollen Namen und der Anschrift.

Wird der Entwurf umgesetzt?

Realistisch gesehen: Nein. Die Idee mag zwar von einem hochrangigen Bundesminister kommen, weißt jedoch an so vielen Stellen Undurchdachtheiten und Unvereinbarkeiten mit anderen Gesetzen oder auch Grundrechten auf, dass der Gegenwind nicht nur aus der Opposition, sondern wahrscheinlich auch den eigenen Reihen nicht wirklich genung ausfallen dürfte. Vielmehr dürfte das ein Ablenkungsmanöver Seehofers von den anderen Punkten des Papiers, die es durchaus in sich haben: So sollen zum Beispiel Hotels und Krankenhäuser ebenfalls dazu verpflichtet werden, Daten für Sicherheitsbehörden zu sammeln, für den Fall einer Strafverfolgung. Dadurch verändert sich die Rolle von Anbietern bei Strafverfahren: Es müssen nicht wie bisher nur im Falle eines entsprechenden richterlichen Befehls Daten für die Strafverfolgung gesammelt werden, sondern nun schon prophylaktisch. Das stellt alle Nutzer von Anfang an unter Generalverdacht und sorgt nicht wirklich für mehr Vertrauen in die Politik, sondern schafft vor allem eines: Mehr Möglichkeiten, mit denen unter einer anderen, wesentlich autoritäreren Regierung die Privatsphäre der Bürger eingeschränkt werden kann.

Quellen:

Author: Florian Boden

Macher von Müll und Medien \ Jugendleiter, u.a von Pfadfinder|n \ En bissle Feuerwehr nebenher \ Kochazubi

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