#TORverbot – Warum TOR nicht gleich Darknet ist…

Der Bundesrat hat am 15.3.19 einen Gesetzesentwurf für die Kriminalisierung der Benutzung des TOR-Netzwerkes beschlossen. Nur den Entwurf, nicht das finale Gesetz. Nur so vorweg. Da ich dieses Thema sehr interessant finde und mich auch schon privat viel mit dem Thema TOR und Darknet bzw. Deepweb beschäftigt habe. Auch kursieren immer mehr Gerüchte über TOR und das Darknet, mit denen ich einfach einmal aufräumen möchte.

Das Darknet ist doch böse. Da werden doch nur Waffen verkauft und Kinderpornografie verbreitet!

Ja und Nein. Natürlichz nutzen viele Kriminelle das Darknet, um ihre Leistungen, ihr Diebesgut oder ähnliches anzubieten. Allerdings wird das Darknet, vor allem in autoritären Regimen, zur Kommunikation verwendet, zum Beispiel mit Journalisten aus dem Ausland. Da das Darknet quasi nicht von einer Regierung oder Organisation kontrolliert werden kann, kann sich dort jeder anonym bewegen, was unter anderem von TOR bewerkstelligt wird.

Was ist TOR eigentlich?

TOR steht für „The Onion Routing“, was auch die Funktionsweise von TOR verdeutlicht. Eine TOR-Verbindung wird über viele verschiedene Server geleitet, die überall auf der Erde stehen können, und die nur wissen, wer ihr direkter Vorgänger und ihr direkter Nachfolger ist. Durch diese sehr vielschichtige Verbindung, wie eine Zwiebel, ist es deshalb sehr schwierig, nachzuverfolgen, von wem die Verbindung wirklich ausgeht.

Wofür braucht man TOR bei uns eigentlich?

In autoritären Regimen ist der Zweck von TOR elementar für die Bevölkerung. Per TOR können sie mit der Welt in Kontakt stehen, ohne dass jemand weiß, mit wem sie in Kontakt stehen. In Ländern, wie Deutschland, in denen jeder die größtmögliche Freiheit besitzt, wird TOR hauptsächlich verwendet, um anonym zu surfen. Zwar wird durch die Umleitung die Verbindung langsamer, doch so kann man auf datenhungrigen Platformen, wie Facebook und Google surfen, ohne großartig Daten zun hinterlassen.

Was hat der Bundesrat gegen TOR und das Darknet und was will er jetzt tun?

Der deutsche Bundesrat will eine Änderung des Strafgesetzbuches auf den Weg bringen, laut dem schon das Anbieten von eingeschränkt nutzbaren Platformen, über die das Begehen von Straftaten ermöglicht wird, mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden kann. (Aktueller Entwurf: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0001-0100/33-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1) Dadurch wird z.B. das anbeiten von TOR-End-Nodes illegal.

Für alle, die sich etwas mehr mit der Materie TOR-Netzwerk und Darknet beschäftigen möchten, denen empfehle ich dieses Video vom CCC: https://youtu.be/dTQAO7M5Gp8?t=1680 (Mit Timecode).

Dieser Blogbeitrag ist unter der Creative Commons-Lizenz CC-BY-SA 4.0 lizensiert. Nähere Infos zur Nutzung finden Sie hier: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.de.

Author: Florian Boden

Macher von Müll und Medien \ Jugendleiter, u.a von Pfadfinder|n \ En bissle Feuerwehr nebenher \ Kochazubi

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